Die LINKE tritt für eine Beseitigung aller vertraglichen Regelungen ein, die den öffentlichen Mehrheitseigentümer Berlin an die Renditeinteressen der privaten Gesellschafter binden und ihn diesen unterordnen. Die Entscheidung, die Berliner Wasserbetriebe zu verkaufen, war eine fatale politische Weichenstellung für Berlin, die wir als damalige Opposition zu Recht politisch und juristisch bekämpft haben. Unser Ziel in Regierungsverantwortung bleibt die Wiederherstellung der vollständigen Kontrolle und Eigentümerschaft des Landes Berlin über die BWB. Deshalb haben wir in der Koalitionsvereinbarung mit der SPD 2006 das politische Ziel der »Re-Kommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe« festgeschrieben.
Auch bei der SPD hat hier in der Koalition ein Umdenken eingesetzt. Der Beschluss des Landesparteitags der Berliner SPD vom 10. Oktober 2009 »Geheimverträge offenlegen« hat das deutlich gemacht. Dazu hat sicher auch unsere konsequente Haltung beigetragen. Wir betrachten die Unterstützer des Volksbegehrens als Verbündete, deren Forderungen unsere Verhandlungsposition stärkt. Auch das haben wir bereits in unserem Parteitagsbeschluss dokumentiert.
Wir lassen nicht nach mit unserer Forderung, die Berliner Wasserbetriebe vollständig zurück ins Landeseigentum zu holen, mindestens aber eine Neuverhandlung der Verträge zu erreichen, die eine deutliche Reduzierung der Profitmargen mit sich bringt und damit eine Senkung des Wasserpreises ermöglicht.
Eine Konsequenz aus der Diskussion um die Offenlegung der Wasserverträge haben wir bereits gezogen – sie betrifft die jahrelang übliche Praxis, Verträge vertraulich und ohne Einsichtnahmemöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger abzuschließen. Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das einzigartig in dieser Republik ist, unterliegen künftig Verträge bei der Übertragung von Beteiligungen im Bereich der Daseinsvorsorgeinfrastrukturen an Private grundsätzlich der Transparenzpflicht. Pauschale Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten dürfen nicht mehr vereinbart werden. Die IFG-Novelle ist ein gutes Beispiel dafür, wie außerparlamentarische Aktion und parlamentarisches Handeln der LINKEN ineinandergreifen können.
Auf Grundlage des neuen IFG sind zwischenzeitlich die Verträge mit RWE und Veolia offengelegt worden. Der Volksentscheid am 13. Februar 2011 hatte Erfolg, obgleich die Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Netz nachgelesen werden können. Das zeigt: Viele Berlinerinnen und Berliner sind nach wie vor misstrauisch, dass alle Details der 1999er Teilprivatisierung tatsächlich öffentlich sind. Sie sind nicht mehr bereit, für die Rendite privater Konzerne überhöhte Wasserpreise zu zahlen. Uns ist das Ansporn und Herausforderung zugleich, wie wir im Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2011 deutlich gemacht haben.
30. Oktober 2010
Die Berliner Wasserverträge umfassen in der Dokumentation der taz insgesamt 198 Seiten und können als pdf-Datei mit der Größe von 7,3 MB. Sie können abgerufen werden unter dem Link: http://blogs.taz.de/rechercheblog/files/2010/10/wasser.pdf